Unsere Geschichte
Die Familien-Partei Deutschlands wurde 1981 in Bayern von der Hausfrau Helga Imm gegründet. Sie war vorher Vorsitzende des Vereins „Mutter als Beruf“, der schon damals forderte, dass die Mutter als Betreuungsperson für das Kind die damit verbundene Arbeit bezahlt bekommt.
Die Partei kam jedoch über regionale Aktivitäten nicht hinaus. 1989 wurde der Kinderarzt Dr. Franz Josef Breyer aus St. Ingbert Vorsitzender. Unter ihm breitete sich die Parteistruktur über das gesamte Bundesgebiet aus, sodass sich heute eine Vielzahl von Landesverbänden und Untergliederungen für die Familien in unserem Land stark machen. Wir nehmen regelmäßig an öffentlichen Wahlen teil und erringen Mandate für Stadtrats-, Kreistags- und Gemeindevertretungen.
Wir setzen uns für die Wiederherstellung der sozialen Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft ein und wenden uns insbesondere gegen die
politisch bedingte Ausnutzung der Kindererziehenden in allen Lebensbereichen und gegen die Aushöhlung der Lebensgrundlagen künftiger Generationen.
Wir betreiben Familienpolitik als Grundlage aller Politikbereiche und bedienen nicht eine einzelne Thematik und sehen unsere politische Chance als Kleinpartei neben dem direkten Mitwirken in den Volksvertretungen auch in der Einflussnahme auf die Programme und Entscheidungen der großen Parteien, in dem wir diese mit dem Abwerben von Wählerstimmen konfrontieren und familiengerechte Alternativen aufzeigen.
So erhoffen wir uns durch die Umsetzung unserer vorgeschlagenen Maßnahmen, dass wieder mehr Kindergeboren werden; die Sozialsysteme finanzierbar bleiben; Eltern mehr Zeit für ihre Kinder haben; kein Kind in Armut aufwachsen muss; Abtreibungen aus sozialen Gründen nicht mehr durchgeführt werden; Unterhaltszahlungen entfallen; Familien, vor allem Alleinerziehende, nicht mehr dem Armutsrisiko aus gesetzt sind; Frauen sich auch in jüngeren Jahren für ein Kind entscheiden können, da sie finanziell abgesichert sind; Schule, Ausbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit auch nach der Erziehungszeit fortgesetzt werden können; Kindererziehung und Erwerbstätigkeit sich besser vereinbaren lassen und die wirtschaftliche Benachteiligung der Eltern während der Kindererziehung und im Rentenalter aufgehoben werden.