Starke Familien für eine starke Gesellschaft.
Eine Gesellschaft, die von starken Familien geprägt ist, zeigt sich widerstandsfähiger gegenüber den Herausforderungen des Lebens. Die Unterstützungssysteme innerhalb von Familien dienen als Sicherheitsnetz, das individuelle Mitglieder auffängt und befähigt, schwierige Situationen zu bewältigen. Dieses kollektive Rückgrat trägt dazu bei, die soziale Stabilität zu stärken und schafft eine Atmosphäre der Sicherheit und Geborgenheit.
Demokratie erleben: Ein kritischer Blick auf die Kommunale Verfassung Thüringen
Demokratie ist die Grundlage unserer Gesellschaft und bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, aktiv an politischen Entscheidungen teilzunehmen. Ein besonders wichtiges Instrument hierfür ist das Recht auf Bürgeranträge, wie es in den Gemeindeordnungen der verschiedenen Bundesländer verankert ist. Ein Blick auf § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und die entsprechenden Regelungen in der Kommunalen Verfassung Thüringen zeigt, wie unterschiedlich dieses Mitwirkungsrecht ausgestaltet sein kann – und wie hinderlich manche Bestimmungen für die Bürgerbeteiligung sind.
§ 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen regelt in § 24 das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Anregungen und Beschwerden. Diese Bestimmung ermöglicht es den Einwohnern, Vorschläge und Kritik direkt an die Gemeinde zu richten, ohne große Hürden überwinden zu müssen.
Wortlaut von § 24 GO NRW:
1. Bürgerantrag: Jeder Einwohner hat das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
2. Befassungspflicht: Der Rat oder die Bezirksvertretung muss sich innerhalb einer angemessenen Frist mit den vorgebrachten Anliegen befassen und eine Entscheidung treffen.
3. Öffentlichkeitsprinzip:Die Behandlung von Anregungen und Beschwerden erfolgt in öffentlicher Sitzung, sofern nicht zwingende Gründe des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner Personen entgegenstehen.
Diese Regelung stellt sicher, dass Bürgeranträge ernst genommen und in einem transparenten Verfahren behandelt werden. Bürger können ihre Anliegen direkt und ohne vorherige Hürden einbringen.
Kommunale Verfassung Thüringen: Ein Hindernisparcours für Bürger
In Thüringen hingegen wird das Bürgerbeteiligungsrecht durch die Kommunale Verfassung geregelt, die deutlich höhere Hürden aufstellt. Ein besonders kritikwürdiger Aspekt ist das Quorum von 300 Unterschriften, das Bürger erreichen müssen, bevor ihr Antrag überhaupt behandelt wird.
Wesentliche Merkmale:
1. Bürgerantrag: Zwar haben die Bürger auch in Thüringen das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden, doch dieses Recht ist durch erhebliche Hürden eingeschränkt.
2. Quorum:Bevor ein Bürgerantrag in Thüringen behandelt wird, müssen zunächst 300 Unterschriften gesammelt werden. Dies stellt eine erhebliche Einstiegshürde dar und schreckt viele Bürger davon ab, ihre Anliegen vorzubringen.
3. Befassungspflicht: Erst nach Erreichen des Quorums ist die Gemeindevertretung verpflichtet, sich innerhalb einer angemessenen Frist mit den vorgebrachten Anliegen zu befassen und darüber zu entscheiden.
4. Beteiligungsverfahren: Zusätzlich zu den Hürden für Bürgeranträge gibt es in Thüringen weitere Verfahren und Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die den Zugang zur direkten Demokratie weiter erschweren.
Der Vergleich der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Kommunalen Verfassung Thüringen zeigt deutliche Unterschiede in der Bürgerfreundlichkeit:
Nordrhein-Westfalen: Hier können Bürger ihre Anliegen ohne große Hindernisse direkt an die Gemeinde richten. Die Regelungen sind einfach und bürgernah, was die demokratische Teilhabe erleichtert.
Thüringen: Die Hürden für Bürgeranträge sind deutlich höher. Das Quorum von 300 Unterschriften legt den Bürgern Steine in den Weg und erschwert es, Anliegen vorzutragen. Diese Einschränkungen können Bürger entmutigen und die Beteiligung an der lokalen Demokratie behindern.
Demokratie erleben bedeutet, die Möglichkeit zu haben, ohne große Hindernisse und bürokratische Hürden an politische Gremien heranzutreten. Während Nordrhein-Westfalen dies durch klare und bürgerfreundliche Regelungen ermöglicht, legt Thüringen den Bürgern unnötige Steine in den Weg. Ein offenes und zugängliches demokratisches System sollte die Bürgerbeteiligung fördern, anstatt sie zu behindern.
Unsere Ziele für ein modernes Thüringen:
- Abbau der Bürokratischen Hürden
- Abänderung der Kommunalen Verfassung
- mehr Bürgerbeteiligung in Thüringen
- Demokratie erleben!